Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lymph- & Yogastudio Gmbh

Stand vom 01.03.2025

1. Präambel

1.1. Die Lymph- & Yogastudio GmbH mit der Adresse 2351 Wiener Neudorf, Triester Straße 14 (nachfolgend „Betreiberin“), betreibt ein Yoga-Studio und Therapiezentrum und bietet ihren Kunden vorwiegend die Teilnahme an Yoga-Unterrichtsstunden an. Die Berechtigung der Kunden zur Teilnahme an Yoga-Unterrichtsstunden erfolgt über den Erwerb von Guthaben, welches in Form von Blockkarten oder Zeitkarten erworben wird. Die Teilnahme an Yoga-Unterrichtsstunden kann auch mittels Live-Stream erfolgen. Darüberhinaus bietet die Betreiberin zusätzliche Services an, wie Matten- und Handtuchservice sowie Mattenlagerung.

2. Geltungsbereich, Vertragsumfang und Gültigkeit

2.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Angebote, Warenlieferungen und Dienstleistungen der Betreiberin einerseits und Endkunden (nachfolgend „Kunde“) andererseits.

2.2. Diese AGB der Betreiberin gelten für alle oben näher bezeichneten Leistungen, die die Betreiberin selbst oder durch einen von ihr beauftragten Subauftragnehmer erbringt.

2.3. Mit der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung der Betreiberin akzeptiert der Kunde diese AGB vorbehaltlos, sodass auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Betreiberin und dem Kunden diese AGB in der jeweils gültigen Fassung Anwendung finden. Die aktuelle Fassung ist auf der Website der Betreiberin abrufbar.

2.4. Die Anwendung von allfälligen Geschäftsbedingungen des Kunden, sofern es sich dabei um einen Unternehmer handelt, ist ausgeschlossen. Für Kunden außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG gilt, dass von den AGB abweichende Vereinbarungen der Schriftform bedürfen.

2.5. Angebote der Betreiberin in Prospekten, Anzeigen, auf der Website, oder dergleichen, auch bezüglich der Preisangaben und des Umfangs, sind stets unverbindlich und grundsätzlich freibleibend.

3. Vertragsabschluss

3.1. Sämtliche Leistungen der Betreiberin stehen grundsätzlich allen Interessierten offen, wobei daraus alleine kein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme der Leistungen ableitbar ist.

3.2. Voraussetzung für die Teilnahme an Yoga-Unterrichtsstunden ist die Vollendung des 18. Lebensjahres, wobei für Jugendliche, die zumindest das 15. Lebensjahr vollendet haben, eine Mitgliedschaft mit schriftlicher Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten möglich ist.

3.3. Die Vertragsdauer läuft auf bestimmte Zeit und endet automatisch mit Auslaufen des gebuchten Angebotes, wobei die Laufzeit tagesgenau berechnet wird, indem der Kunde das Beginndatum frei auswählen kann und danach sich das Enddatum errechnet.

3.4. Beim Angebot wird unterschieden zwischen:

a) Einzel-Einheit: Berechtigt zur einmaligen Teilnahme an einer einzelnen Yoga Unterrichtseinheit.

b) Blockkarten: Berechtigt zur Teilnahme an der gewählten Anzahl (5-er oder 10er Block) frei wählbarer Unterrichtsstunden; Blockkarten sind namentlich auf den Kunden ausgestellt und dürfen ohne Zustimmung der Betreiberin nicht an Dritte weitergegeben werden. Blockkarten haben eine Gültigkeit von 12 Monaten ab dem Tag der ersten Nutzung. Gutschriften für nicht genutzte Einheiten werden ausgeschlossen.

c) Zeitkarten: Berechtigt für die vereinbarte Gültigkeitsdauer zur Teilnahme an allen angebotenen Unterrichtsstunden während dieser Laufzeit. Für den Fall behördlich angeordneter Schließungen, Betretungsverbote und dergleichen aus welchem Grund auch immer wird die Laufzeit der Zeitkarten unterbrochen, d.h. die Gültigkeitsdauer verlängert sich automatisch um die Dauer der behördlich angeordneten Unterbrechung. Die Berechnung der Gültigkeitsdauer von Monatskarten erfolgt von Tagesdatum zu gleichem Tagesdatum des Monats, in welchem die Laufzeit endet (z.B. 1-Monatskarte in Kraft getreten am 17.02. -> endet am 17.03.). Die Berechnung der Gültigkeitsdauer von Jahreskarten erfolgt von Monat des Beginns bis zum Ende des gleichen Monats des Folgejahres (z.B. Jahreskarte in Kraft getreten am 17.02.2025 -> endet am 28.02.2026).

d) Die angebotenen Zeitkarten:

      • Monatskarte: Berechtigt zur Teilnahme an allen offenen Einheiten aus dem Stundenplan, gültig für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Tag der ersten Nutzung. Gutschriften für nicht genutzte Einheiten werden ausgeschlossen.

      • 3-Monatskarte: Berechtigt zur Teilnahme an allen offenen Einheiten aus dem Stundenplan, gültig für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Tag der ersten Nutzung. Gutschriften für nicht-genutzte Einheiten werden ausgeschlossen.

      • PREMIUM 6-Monatskarte: Bei dieser Zeitkarte ist zusätzlich zu den Leistungen der 6-Monatskarte die zur Verfügungstellung eines Handtuchs und einer Matte bzw die Mattenlagerung im Tarif inkludiert.

      • Jahres-Membership: Berechtigt für die Gültigkeitsdauer von 12 Monaten zur Teilnahme an allen angebotenen Unterrichtsstunden während dieser Laufzeit. Eine Mattenlagerung ist im Tarif inkludiert. Die Bezahlung der Jahreskarte erfolgt monatlich.

      • PREMIUM Jahreskarte: Berechtigt für die Gültigkeitsdauer von 12 Monaten zur Teilnahme an allen angebotenen Unterrichtsstunden während dieser Laufzeit. Mattenservice und/oder Mattenlagerung sowie die zur Verfügung Stellung eines Handtuchs sind im Tarif inkludiert. Die Bezahlung der Jahreskarte erfolgt zur Gänze im Vorhinein.

    3.5. Mit Buchung eines Angebotes und Bezahlung des Tarifes ist der Kunde berechtigt, das Yoga Studio während der Öffnungszeiten zu betreten und die Einrichtungen und sonstigen Leistungen der Betreiberin zu den Benützungsbedingungen gemäß Punkt 6 zu benützen. Nutzungsberechtigt ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person.

    3.6. Die Mitgliedschaft ist höchstpersönlich und kann daher ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Betreiberin nicht an Dritte übertragen werden.

    3.7. Mit Betreten des Yoga Studios stimmt jeder Kunde der Hausordnung des INKANO Gebäudes in der jeweils gültigen Fassung zu.

    4. Tarife / Mitgliedsbeitrag

    4.1. Der Kunde verpflichtet sich mit Vertragsabschluss zur Zahlung des jeweils anzuwendenden Tarifes bzw. Mitgliedsbeitrages. Die Höhe des jeweiligen Tarifes bzw. Mitgliedsbeitrages hängt vom jeweiligen Leistungsumfang gemäß Preisaushang ab. Die Bezahlung erfolgt entweder im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs oder durch Barzahlung. Wenn nichts Abweichendes vereinbart wird, sind sämtliche Zahlungen unverzüglich zu leisten, bei offenen Einheiten bzw. Einzeleinheiten spätestens jedoch vor Beginn derEinheit.

    4.2. Für den Fall, dass der Kunde einen Vertrag mit der Betreiberin im Wege des Fernabsatzes über die Website (www.houseofhealth.at) der Betreiberin erwirbt, gelangen überdies die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Eversport GmbH, FN 404544 v, zur Anwendung. Im Falle eines Widerspruchs der AGB der Betreiberin und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Eversport GmbH gehen die AGB der Betreiberin vor.

    4.3. Wiederkehrend zu bezahlende Tarife bzw. Mitgliedsbeiträge, sofern sie nicht zur Gänze auf einmal zu bezahlen sind, sind jeweils zum Ersten eines Monats fällig, sofern einzelvertraglich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Bei Mitgliedschaften gerechnet nach Monaten bis zu einem Jahr erfolgt eine taggenaue Berechnung der Laufzeit.

    4.4. Eine Nichtnutzung der Leistungen der Betreiberin seitens des Kunden berechtigt diesen nicht zur Kürzung oder Rückforderung des Tarifs oder Mitgliedsbeitrages, sofern die Gründe dafür nicht von der Betreiberin zu vertreten sind (z.B. Schließung oder Betriebsunterbrechung). Bezahlte, aber nicht oder nur teilweise genutzte Einheiten verfallen ersatzlos nach Ablauf des Gültigkeitsdatums, sofern der Entfall nicht von der Betreiberin zu vertreten ist oder auf höherer Gewalt (z.B. behördliche Schließung) beruht.

    5. Kündigung der Mitgliedschaft

    5.1. Die Mitgliedschaft endet mit Zeitablauf. Ungeachtet dessen steht beiden Vertragsparteien das Recht zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund zu. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann z.B.: Erkrankung.

    5.2. Die Betreiberin ist überdies berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Kunde mit der Zahlung des Mitgliedbeitrages trotz Mahnung in Verzug ist oder die Benützungsbedingungen beharrlich oder trotz Mahnung wiederholt verletzt.

    5.3. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen; Kündigungen per E-Mail sind ungültig. Die Kündigungserklärung des Kunden ist an die oben genannte Adresse der Betreiberin zu richten.

    6. Benützungsbedingungen

    6.1. Die Betreiberin öffnet spätestens 5 Minuten vor der Einheit das Yoga Studio. Einheiten werden pünktlich gestartet. Änderungen des Stundenplans und Programmänderungen bleiben vorbehalten.

    6.2. Um den reibungslosen Ablauf des Yogabetriebes zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde:

    a)  die Räumlichkeiten des Yoga Studios in sauberer und geeigneter Bekleidung und ohne Schuhe zu betreten.

    b) die mitgebrachten Sachen in den vorgesehenen Spinden zu verwahren und diese nach Ende der Benützung sauber und unversperrt zu hinterlassen.

    6.3. Untersagt ist insbesondere:

    a) die Benützung von Geräten und sonstigen Einrichtungen des Yoga Studios bei beeinträchtigter Gesundheit oder unter Einfluss von Alkohol, Drogen und/oder Medikamenten.  

    b) im Yoga Studio zu rauchen oder alkoholische Getränke zu konsumieren.

    c) der Verzehr von Speisen innerhalb der Räumlichkeiten des Yoga Studios.

    d) das Mitbringen von Tieren in das Yoga Studio ist nur in Absprache und Sonderfall (Therapietieren) gestattet.

    e) das Fotografieren oder Filmen innerhalb des Yoga Studios, insbesondere in den Umkleideräumen oder Duschen.

    6.4. Der Kunde erklärt verbindlich mit der Inanspruchnahme der Leistungen, physisch gesund und stabil sowie den einschlägigen körperlichen und geistigen Anforderungen des Unterrichts gewachsen zu sein. Allfällige Einschränkungen sind dem Personal der Betreiberin vor Beginn einer Kurseinheit unbedingt mitzuteilen. Im Zweifelsfall ist ein Arzt aufzusuchen.

    6.5. Die angebotenen Kurse und Dienstleistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilprogramme.

    6.6. Sofern der Kunde über keine eigene Yogamatte verfügt, stellt der Betreiber kostenlos Leihmatten zur Verfügung, ausgenommen bei Hotyoga-Einheiten, wo der Mattenverleih kostenpflichtig ist (lt. Preisaushang). Hierbei nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Leihmatten zwar in regelmäßigen Abständen, jedoch nicht vor jeder Benutzung, gereinigt werden. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr.

    6.7. Kunden, die den Ablauf von Yoga-Unterrichtsstunden nachhaltig beeinträchtigen, kann die Teilnahme verweigert werden. Für diesen Fall erfolgt keine Erstattung von Tarifen. Ein mutwillig herbeigeführter Schaden ist vom betreffenden Kunden zu ersetzen.

    7. Haftung

    7.1. Eine Haftung der Betreiberin ist dem Grunde nach auf solche Schäden beschränkt, die von der Betreiberin nachweislich vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden. Festgehalten wird, dass eine allfällige Haftung der Betreiberin jedenfalls mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch die Betreiberin abgeschlossenen Haftpflichtversicherung begrenzt ist. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche gegen die Betreiberin, deren Mitarbeiter oder ihre Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung sowie Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden, entgangenem Gewinn und nichteingetretener Ersparnis sind in jedem Fall ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

    7.2. Die Betreiberin übernimmt insbesondere keine Haftung für:

    a) Schäden in Folge unsachgemäß durchgeführter Übungen. Die Inanspruchnahme von Leistungen der Betreiberin erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Betreiberin haftet daher nicht für Verletzungen/Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die ein Kunde zB aufgrund nicht ausreichender körperlicher Konstitution erleidet.

    b) Eine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Raub von mitgebrachten Wertgegenständen, Geld, Kleidung, oder sonstigen persönlichen Gegenständen des Kunden wird ausgeschlossen.

    c) die Verfügbarkeit von abschließbaren Spinden für mitgebrachte (Wert-)Gegenstände.

    8. Datenschutz

    8.1. Der Kunde anerkennt, dass die bei Vertragsabschluss angeführten Daten für Zwecke der Buchhaltung und der Kundenevidenz (elektronisch) automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden dabei zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken der Betreiberin verwendet. Die Daten werden nach dem derzeit gültigen Datenschutz behandelt und im Rahmen der Mitgliederverwaltung verwendet und von allfälligen Dienstleistern im Zusammenhang mit der Kunden- und Mitgliederverwaltung zugegriffen. Diese Dienstleister erhalten ausschließlich Zugang zu persönlichen Informationen, die zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben benötigt werden. Des Weiteren werden allfällige Dienstleister dazu verpflichtet, die gewonnenen Informationen ausschließlich gemäß der vereinbarten Datenschutzerklärung sowie den gültigen Datenschutzgesetzen zu behandeln. Abgesehen davon werden Daten nicht an Dritte weitergegeben.

    8.2. Jeder Kunde erteilt seine Zustimmung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im oben angeführten Sinn. Kunden können jederzeit die Auskunft, Richtigstellung und Löschung ihrer Daten verlangen. Dieses Verlangen ist schriftlich an die Betreiberin zu richten. 

    8.3. Änderungen des Namens und sonstiger Daten des Kunden sind der Betreiberin unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung einer Mitteilung entstehende Mehrkosten oder Nachteile gehen zu Lasten des Kunden.

    8.4. Die Betreiberin ist berechtigt, an Behörden in erforderlichem Umfang Daten des Kunden, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, sollte die Behörde die Einleitung eines Strafverfahrens nachweisen.

    8.5. Alle Nachrichten, Grafiken und das Design der Website der Betreiberin dienen ausschließlich der persönlichen Information des Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Betreiberin beansprucht für ihre Website Schutz nach dem Urhebergesetz.

    8.6. Die Betreiberin ergreift alle technisch und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen, um gespeicherte Daten von Kunden gegen jeden unberechtigten Zugriff zu schützen. Soweit die Betreiberin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihr obliegende Sorgfalt außer Acht lässt, ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen.

    8.7. Die Betreiberin ist berechtigt, während der Abhaltung von Einheiten Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung von auf das Urheberrechtsgesetz oder andere gesetzliche Grundlagen gestützte Ansprüche, die sich aus diesen Aufnahmen ergeben könnten. Die Foto- und Videoaufnahmen werden ausschließlich für eigene Werbezwecke verwendet und erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

    9. Schlussbestimmungen

    9.1. Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen, für eine Änderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

    9.2. Sollte irgendeine Vertragsbestimmung ungültig sein, so wird die Gültigkeit des übrigen Vertrages dadurch nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am ehesten entspricht.

    9.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht Mödlin